Sanieren statt neu bauen! Freistehendes Einfamilienhaus mit Garten in Lebach-Steinbach
60.000 €
- Wohnfläche 90,40 m²
- Zimmer 4
- Schlafzimmer 2
- Badezimmer 1
- Grundstücksfläche 281 m²
- Haustyp Einfamilienhaus freistehend
- Baujahr 1879
- Provision Mit Provision
Standort
Beschreibung
# Objektbeschreibung
Das gemütliche Einfamilienhaus bietet eine einzigartige Gelegenheit für kreative Renovierungsprojekte und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten. Mit handwerklichem Geschick und Liebe zum Detail kann dieses Haus zu einem gemütlichen Zuhause für die kleine Familie umgestaltet werden. Trotz des starken Renovierungsbedarfs bietet das Haus Potenzial und Charme, um Ihren persönlichen Wohntraum zu verwirklichen.
Die Immobilie eignet sich ideal für DIY-Enthusiasten und Eigenleister/innen, die nach einem Projekt mit viel Gestaltungsfreiheit suchen.
Das teilunterkellerte Haus wurde um das Jahr 1879 auf einem ca. 281 m² Grundstück erbaut und bietet mit einer Wohnfläche von ca. 90m² folgende Raumaufteilung:
Erdgeschoss:
Diele, Küche mit Zugang zum Garten, Badezimmer, Wohn-Esszimmer
Dachgeschoss:
3 Schlafzimmer (davon ein Durchgangszimmer)
Die Fenster und Leitungen des Hauses wurden ca. um 1990 erneuert.
Die Immobilie verfügt derzeit nicht über eine Heizungsanlage.
Es besteht starker Renovierungsbedarf, um das Haus in einen bewohnbaren und zeitgemäßen Zustand zu versetzen.
# Ausstattung
Individuelle Ausstattungsmerkmale:
- Garten/ Gartenmitbenutzung
- Garage/ Stellplatz
# Weitere Angaben
Qualität der Ausstattung: Standard
Käuferprovision: 3,57 % inkl. gesetzl. MwSt.
Grundstücksfläche: ca. 281 m²
# Lagebeschreibung
Das Haus steht im Lebacher Stadtteil Steinbach.
Steinbach liegt idyllisch eingebettet in die hügelige Landschaft des Saarlandes und bietet seinen Bewohnern eine ruhige und naturnahe Umgebung.
In Steinbach findet man vor allem Einfamilienhäuser und kleine Wohnsiedlungen, die von viel Grün umgeben sind. Der Ort verfügt über eine gute Infrastruktur mit verschiedenen Geschäften, Restaurants und Freizeitmöglichkeiten.
Besonders sehenswert ist die barocke Kirche St. Michael, die im Zentrum von Steinbach steht und ein beliebtes Fotomotiv ist. Auch die umliegende Natur lädt zu Spaziergängen und Wanderungen ein, zum Beispiel im nahegelegenen Waldgebiet "Lebacher Stadtwald".
Insgesamt ist Lebach-Steinbach ein beschaulicher Ort, der vor allem für Naturliebhaber und Ruhesuchende geeignet ist.
# Sonstiges
Da die Immobilie derzeit nicht beheizt wird und es keine Heizung im Haus gibt, liegt das Objekt außerhalb des Geltungsbereiches des GEG gem. § 2 (1) Nr. 1. Ein Energieausweis ist somit für den Verkauf nicht erforderlich.
# Energie
Ein Energiepass ist nicht erforderlich - Grund: Objekte außerhalb des Geltungsbereichs des GEG gem. § 2 (1) Nr. 1 GEG
Letzte Modernisierung: 1990
Anbieter-Objekt-ID: 10690
Rechtliche Angaben
Firma: Bank 1 Saar Immobilien GmbH
Vertretungsberechtigter: Geschäftsführer:
Sven Pfeifer
Christoph Palm
Strasse: Kaiserstraße 17-19
PLZ/Ort: D-66111 Saarbrücken
Telefon: (0681) 30046833
Fax: (0681) 30046851
E-Mail: info@bank1saar-immobilien.de
Homepage: http://www.bank1saar-immobilien.de
Handelsregister: Amtsgericht Saarbrücken
Handelsregisternummer: HR B 11350
Berufsaufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, Tel.: 0228 / 2070 und Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt, Tel.: 069 / 95 95 20
Berufskammer: Saarbrücken
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 138 170 609
Online-Streitbeilegung:
EuropäischeOnline-Plattform zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern undUnternehmern (OS-Plattform):
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 (Verordnung überOnline-Streitbeilegung) stellt die Europäische Kommission eine Plattform zurOnline-Streitbeilegung (OS) bereit. Diese Plattform erreichen Sie überfolgenden Link: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Kontakt per E-Mail: info@bank1saar-immobilien.de
Schlichtungsstelle:
Die Bank 1 Saar Immobilien GmbH nimmt nicht an einemStreitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Link zu Impressum: https://www.bank1saar-immobilien.de/service/impressum.html
Weiteres: Sicherungseinrichtung:
Mitglied in der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
Verbraucherinformationen
VERBRAUCHERINFORMATION für unsere Maklerkunden
Gemäß § 312d BGB i.V.m. Art. 246a § 1 EGBGB
1. Wesentliche Eigenschaften der Maklerleistung
Der Maklervertrag mit der Bank 1 Saar Immobilien GmbH beinhaltet den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder die Vermittlung eines Vertrages (z.B. Kauf-, Miet-, Pachtvertrag u.s.w.) über eine Immobilie
(z.B. unbebautes/bebautes Grundstück) gegen die Verpflichtung des Maklerkunden zur Zahlung einer Maklercourtage. Wird die Bank 1 Saar Immobilien GmbH für den Verkäufer im Alleinauftrag tätig, ist sie zu intensiven Nachweis- oder Vermittlungsbemühungen verpflichtet. Dieses beinhaltet neben der Auswertung des vorhandenen Interessentenbestandes auch, individuell nach einem geeigneten Vertragspartner zu suchen. Im Allgemeinauftrag erbringt die Bank 1 Saar Immobilien GmbH allgemeine Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit, die im Wesentlichen auf die Auswertung des vorhandenen Interessentenbestandes ausgerichtet ist. Die Bank 1 Saar Immobilien GmbH ist hier zu werblichen Vorleistungen nicht verpflichtet.
2. Identität des Unternehmers, ladungsfähige Anschrift und Adressat für Beschwerden
Bank 1 Saar Immobilien GmbH
Kaiserstraße 17-19
66111 Saarbrücken
Tel: 0681 3004-3664, E-Mail: info@bank1saar-immobilien.de
Geschäftsführer: Sven Pfeifer und Christian Kiefer
3. Art der Courtageberechnung
Die Maklercourtage kann aufgrund der Beschaffenheit der Maklerleistung im Voraus nicht benannt werden. In der Regel wird sie als ein Bruchteil des wirtschaftlichen Wertes des vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrages bzw. als ein Vielfaches der Monatsmiete/-pacht berechnet. Sie orientiert sich grundsätzlich an der Ortsüblichkeit.
4. Zahlungs- und Leistungsbedingungen
Die Maklercourtage ist fällig und zahlbar mit Wirksamkeit des nachgewiesenen Vertrages. Die unter Ziffer 1 beschriebenen Maklerleistungen werden bis zum Eintritt des Erfolges (wirksamer Abschluss des angestrebten Vertrages), beim Maklervertrag mit dem Verkäufer längstens bis zur Beendigung des Maklervertrages, erbracht.
5. Streitbeilegung
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nach VSBG sind wir weder verpflichtet, noch bereit. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online – Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr